Badsanierung mit Kleinkredit: Zusätzliche Fördermittel können beantragt werden
Viele Bäder in Deutschland versprühen den Charme der sechziger, siebziger und achtziger Jahre. Bunte Waschbecken, farbige Fliesen in schickem Türkis, Rosa oder Orange und nicht zuletzt dem sprichwörtlichen Sprung in der Schüssel. Da man im Durchschnitt täglich fast eine Dreiviertelstunde im Badezimmer verbringt, liegt es nahe, dies wieder auf Vordermann zu bekommen. Vielfach reicht dafür bereits ein Kleinkredit. Darüber hinaus gibt der Staat unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse zur Sanierung.
Die KfW bezuschusst altersgerechte Sanierung
Zu schmale Türen, eine hohe Duschtasse oder völlig verbaute Grundrisse sind der Albtraum für alle Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Spätestens im Alter kann dies zum echten Problem werden. Wer heute sein Bad saniert, sollte daher bei einer so langfristigen Investition bereits an morgen denken. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt Bauherren jeden Alters, die ein Badezimmer barrierefrei umgestalten wollen. Sowohl private Eigentümer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern als auch Wohnungseigentümergemeinschaften können von dem Programm profitieren, das den schlichten Namen KfW-Förderprogramm 455 trägt. Sogar Mieter können unter der Voraussetzung der schriftlichen Zustimmung der Eigentümer, das Programm in Anspruch nehmen. Wird ausschließlich das Badezimmer altersgerecht saniert, winken Zuschüsse von 10 % der förderfähigen Kosten. Erst ab 200 Euro erfolgt jedoch eine Auszahlung, was für den Eigentümer einen Mindestinvestitionsaufwand von 2000 Euro erfordert. Insgesamt dürfen pro Wohneinheit maximal 5000 Euro an förderfähigen Kosten anfallen.
Weitere Bedingungen für einen förderfähigen Umbau des Bades
Begehbare Duschen, zum Beispiel mit Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas, gehören heute zum Standard in vielen Bädern. Ihr Einbau wird explizit von der KfW bezuschusst. Der Höhenunterschied zum Boden darf maximal 20 Millimeter betragen. Außerdem gibt es Förderungen für ein höhenverstellbares WC bzw. Waschbecken. Sämtliche Elemente müssen mit einem Rollstuhl erreichbar sein, was auch die Mindestgröße des förderfähigen Bades erklärt. Diese liegt bei einer Bewegungsfläche von mindestens 0,9 m Breite und 1,20 m Tiefe vor den Sanitärobjekten und einer Gesamtgröße des Bades von 1,80 m Breite und 2,20 m Tiefe. Darüber hinaus werden auch Stütz- und Halteelemente sowie die Modernisierung von Bedienelementen bezuschusst.
Weitere Vorgaben für das KfW-Förderprogramm 455
In jedem Fall müssen die Anträge auf Förderung vor Baubeginn gestellt werden. Zudem verlangt die KfW, dass ein Fachbetrieb die Umbaumaßnahmen durchführt und schriftlich die förderfähigen Maßnahmen auf der Rechnung sowie die Adresse des Bauvorhabens ausführt. In jedem Fall sind die Rechnungen per Überweisung zu begleichen. Sämtliche technische Mindestanforderungen sowie alle förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier auf der KfW-Homepage. Wer sein Bad in Eigenregie altersgerecht umbauen möchte, setzt jedoch lieber auf einen günstigen Kleinkredit.
Fazit: Viele Bäder in Deutschlands Wohnungen und Häusern sind sanierungsbedürftig. Wer bereits jetzt sein Badezimmer altersgerecht umbaut, profitiert unter Umständen vom Förderprogramm 455 der KfW. Zehn Prozent der förderfähigen Umbaukosten bekommen Bauherren erstattet, sofern die Auflagen der KfW erfüllt wurden und der Antrag vor Baubeginn gestellt wurde. Der Umbau muss durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Infos hierzu liefert der Zentralverband Sanitär Heizung Klima sowie die KfW.